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Kommerzielles Genusscannabis zwischen 9 und 15 Euro

In unserer nicht repräsentativen Umfrage, die wir in unserem Newsletter teilten, fragten  wir vom 22.07.2024 – 29.07.2024: „Wenn Sie als Unternehmen – nicht als Anbauvereinigung – Genusscannabis produzieren dürften, mit welchen Endverkaufspreis pro Gramm würden sie kalkulieren?”. Die Mehrheit der Befragten würde einen Endverkaufspreis für Genusscannabis zwischen 9 und 15 Euro pro Gramm ansetzen. Der Durchschnittspreis liegt bei 10,63 Euro pro Gramm, wobei die am häufigsten gewählten Preisstufen bei 9 Euro (20,83 % der Antworten) und 15 Euro (12,5 % der Antworten) liegen.

Quelle: BVCW Newsletter

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Thailands 1 Milliarde Dollar MedCan-Markt und die Abkehr vom Wiederverbot

23.07.2024 | Die thailändische Regierung hat beschlossen, Cannabis nicht erneut zu kriminalisieren, sondern es stattdessen, insbesondere für medizinische Zwecke, zu regulieren. Diese Entscheidung stellt eine bedeutende Kehrtwende von der früheren Absicht dar, Cannabis bis Ende 2024 wieder illegal zu machen. Die ursprüngliche Entkriminalisierung, die von der Bhumjaithai-Partei vorangetrieben wurde, führte zu einem Boom im Freizeitmarkt für Cannabis, was Bedenken hinsichtlich des weit verbreiteten Gebrauchs und der Eröffnung zahlreicher Cannabis-Cafés aufwarf, so berichtet die Independent.

Der stellvertretende Premierminister Anutin Charnvirakul kündigte Pläne zur Ausarbeitung neuer Gesetze zur Regulierung der Cannabisindustrie an, was mit der jüngsten Neubewertung der Politik durch Premierminister Srettha Thavisin übereinstimmt. Die Regierung plant, einen regulatorischen Rahmen zu entwickeln, der eine aufstrebende medizinische Cannabisindustrie unterstützt, die bis 2025 einen Wert von 1,2 Milliarden Dollar erreichen soll. Die vorgeschlagenen Verordnungen werden im Parlament debattiert, wo endgültig entschieden wird, ob Cannabis weiterhin als Betäubungsmittel eingestuft wird. Dieser Schritt spiegelt eine wachsende Einigung innerhalb der Regierung wider, klarere Richtlinien für den Cannabiskonsum zu schaffen und dabei wirtschaftliche Chancen mit gesundheitspolitischen Bedenken in Einklang zu bringen.

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Fachverbände begrüßen G-BA Beschluss zur Verordnung von Medizinalcannabis

Genehmigungsvorbehalt für Cannabistherapie entfällt für mehrere Facharztgruppen

24.07.2024 |  In seinem Beschluss vom vergangenen Donnerstag wurde durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt, dass ärztliche Verschreibungen von Medizinalcannabis für viele relevante Facharztgruppen zukünftig keinem Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse mehr unterliegen sollen. Insgesamt 16 Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen sowie fünf Zusatzbezeichnungen, darunter Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie, Schlafmedizin und spezielle Schmerzmedizin, sind in diese Regelung einbezogen. Das Bündnis der Cannabis-Fachverbände begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich: Der Beschluss des G-BA ebnet den Weg für eine effizientere Nutzung der Ressourcen rund um die Medizinalcannabisbehandlung, vor allem bedeutet er aber einen enormen Schritt hin zu einer besseren, unkomplizierteren Patientenversorgung mit deutlich verringertem administrativen Aufwand. Innerhalb der Verbände werden nun verschiedene Informationsformate und Verordnungshilfen ausgearbeitet. Dies soll dazu beitragen, über die zukünftig in vielen Fällen deutlich unbürokratischere Cannabisverschreibung aufzuklären sowie bestehende Vorbehalte gegenüber einer Therapie mit medizinischem Cannabis nachhaltig auszuräumen. 

Trotz des Wegfalls einer verpflichtenden Antragstellung bei der Krankenkasse haben die berücksichtigten Facharztgruppen weiterhin die Möglichkeit, bei Unsicherheiten in der Verordnung eine Genehmigung der Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu beantragen. Eine Einschränkung auf bestimmte Indikationen ist für den Wegfall des Vorbehaltes seitens des G-BA nicht vorgesehen. In Kraft tritt der Beschluss  –  sofern das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) innerhalb von zwei Monaten keine rechtlichen Beanstandungen angibt – mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Umfassendes Informationsangebot soll Verordnungsbereitschaft steigern

Der G-BA wird die Auswirkungen des Wegfalls des Genehmigungsvorbehalts auf die Versorgungsrealität über die kommenden 15 Monate hinweg beobachten. Das Bündnis der Cannabis-Fachverbände erhofft sich durch diesen Beschluss ein aktiveres Auseinandersetzen mit der Behandlungsoption Medizinalcannabis, auch von Ärztinnen und Ärzten, die der bisher sehr aufwändigen und bürokratischen Verordnung mit Erstattungsoption kritisch gegenüberstanden. Ziel ist es, Patient:innen einen flächendeckenden Zugang zu einer ärztlich begleiteten Cannabistherapie zu ermöglichen: Die Vorbehalte vieler Behandler:innen gegenüber medizinischem Cannabis waren in der Vergangenheit auch mit der zeitaufwändigen Antragstellung an die Krankenkasse verbunden. Nun liegt die Entscheidungshoheit in weiten Teilen ausschließlich bei den Ärztinnen und Ärzten. Das hält das Bündnis für die richtige Entwicklung im Sinne der Patient:innen. Grundsätzliche Vorgaben wie das Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung sowie weitere durch das SGB V gestellte Voraussetzungen für eine Cannabisverordnung gelten weiterhin. Weitere Informationen, eine Übersicht der relevanten Facharztgruppen und Zusatzbezeichnungen sowie der gesamte Beschlusstext finden Sie hier

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Produktwarnung vor neuen synthetischen Cannabinoiden

Der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) warnt Händler und Großhändler vor dem Vertrieb neuer, unerforschter synthetischer Cannabinoide wie 8-OH-HHC, 10-OH-HHC, THCJD, HHCH, HHCO, THCPO und Tresconol. Seit dem 27.06.2024 sind HHC und THCP gemäß dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) verboten. Gesundheitsrisiken sind unüberschaubar, und rechtliche sowie haftungsrechtliche Konsequenzen drohen. Verkäufer sind gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass Ihre Produkte sicher und verkehrsfähig sind. Weitere Informationen und die Liste der registrierten Produkte finden Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Auch der Einzelhandel ist aufgefordert, die Verbraucherwarnung zu beachten. Das Muster des Warnschreibens finden Sie hier.

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BvCW fordert Klärung

16.07.2024 | Der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) fordert eine Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den kommerziellen Handel mit Cannabissamen und Stecklingen. In einem Schreiben an die Bundesminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, Cem Özdemir, Dr. Robert Habeck und Christian Lindner weist der Verband auf bestehende Unklarheiten hin.

Der BvCW begrüßt die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vertretene Rechtsauffassung, die den Handel mit Cannabissamen für den privaten und gemeinschaftlichen Eigenanbau erlaubt. Allerdings kritisiert der Verband die Anwendung der Begrenzung der Abgabemengen nach § 20 Abs. 3 KCanG auf den kommerziellen Handel und fordert eine Klarstellung zur rechtlichen Zulässigkeit des Handels mit Stecklingen. Hierzu wurde u. a. ein Gutachten von Kai-Friedrich Niermann und eine Stellungnahme des BMEL beigefügt. Der Verband bittet um eine Stellungnahme zu diesen Punkten und betont die Notwendigkeit einer klaren Zuständigkeitsregelung zwischen den Ministerien, um die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten.