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Fachverbände begrüßen G-BA Beschluss zur Verordnung von Medizinalcannabis

Genehmigungsvorbehalt für Cannabistherapie entfällt für mehrere Facharztgruppen

24.07.2024 |  In seinem Beschluss vom vergangenen Donnerstag wurde durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt, dass ärztliche Verschreibungen von Medizinalcannabis für viele relevante Facharztgruppen zukünftig keinem Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse mehr unterliegen sollen. Insgesamt 16 Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen sowie fünf Zusatzbezeichnungen, darunter Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie, Schlafmedizin und spezielle Schmerzmedizin, sind in diese Regelung einbezogen. Das Bündnis der Cannabis-Fachverbände begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich: Der Beschluss des G-BA ebnet den Weg für eine effizientere Nutzung der Ressourcen rund um die Medizinalcannabisbehandlung, vor allem bedeutet er aber einen enormen Schritt hin zu einer besseren, unkomplizierteren Patientenversorgung mit deutlich verringertem administrativen Aufwand. Innerhalb der Verbände werden nun verschiedene Informationsformate und Verordnungshilfen ausgearbeitet. Dies soll dazu beitragen, über die zukünftig in vielen Fällen deutlich unbürokratischere Cannabisverschreibung aufzuklären sowie bestehende Vorbehalte gegenüber einer Therapie mit medizinischem Cannabis nachhaltig auszuräumen. 

Trotz des Wegfalls einer verpflichtenden Antragstellung bei der Krankenkasse haben die berücksichtigten Facharztgruppen weiterhin die Möglichkeit, bei Unsicherheiten in der Verordnung eine Genehmigung der Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu beantragen. Eine Einschränkung auf bestimmte Indikationen ist für den Wegfall des Vorbehaltes seitens des G-BA nicht vorgesehen. In Kraft tritt der Beschluss  –  sofern das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) innerhalb von zwei Monaten keine rechtlichen Beanstandungen angibt – mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Umfassendes Informationsangebot soll Verordnungsbereitschaft steigern

Der G-BA wird die Auswirkungen des Wegfalls des Genehmigungsvorbehalts auf die Versorgungsrealität über die kommenden 15 Monate hinweg beobachten. Das Bündnis der Cannabis-Fachverbände erhofft sich durch diesen Beschluss ein aktiveres Auseinandersetzen mit der Behandlungsoption Medizinalcannabis, auch von Ärztinnen und Ärzten, die der bisher sehr aufwändigen und bürokratischen Verordnung mit Erstattungsoption kritisch gegenüberstanden. Ziel ist es, Patient:innen einen flächendeckenden Zugang zu einer ärztlich begleiteten Cannabistherapie zu ermöglichen: Die Vorbehalte vieler Behandler:innen gegenüber medizinischem Cannabis waren in der Vergangenheit auch mit der zeitaufwändigen Antragstellung an die Krankenkasse verbunden. Nun liegt die Entscheidungshoheit in weiten Teilen ausschließlich bei den Ärztinnen und Ärzten. Das hält das Bündnis für die richtige Entwicklung im Sinne der Patient:innen. Grundsätzliche Vorgaben wie das Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung sowie weitere durch das SGB V gestellte Voraussetzungen für eine Cannabisverordnung gelten weiterhin. Weitere Informationen, eine Übersicht der relevanten Facharztgruppen und Zusatzbezeichnungen sowie der gesamte Beschlusstext finden Sie hier

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