
16.07.2024 | Der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) fordert eine Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den kommerziellen Handel mit Cannabissamen und Stecklingen. In einem Schreiben an die Bundesminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, Cem Özdemir, Dr. Robert Habeck und Christian Lindner weist der Verband auf bestehende Unklarheiten hin.
Der BvCW begrüßt die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vertretene Rechtsauffassung, die den Handel mit Cannabissamen für den privaten und gemeinschaftlichen Eigenanbau erlaubt. Allerdings kritisiert der Verband die Anwendung der Begrenzung der Abgabemengen nach § 20 Abs. 3 KCanG auf den kommerziellen Handel und fordert eine Klarstellung zur rechtlichen Zulässigkeit des Handels mit Stecklingen. Hierzu wurde u. a. ein Gutachten von Kai-Friedrich Niermann und eine Stellungnahme des BMEL beigefügt. Der Verband bittet um eine Stellungnahme zu diesen Punkten und betont die Notwendigkeit einer klaren Zuständigkeitsregelung zwischen den Ministerien, um die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten.