Veröffentlicht am Schreib einen Kommentar

CBD kann Alkoholverlangen reduzieren

29.01.2025 | Forschende des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit (ZI) haben erstmals nachgewiesen, dass der Cannabiswirkstoff Cannabidiol (CBD) das Verlangen nach Alkohol bei Menschen mit Alkoholkonsumstörung verringern kann. In einer doppelblinden, randomisierten Studie, veröffentlicht in der Fachzeitschrift Molecular Psychiatry, erhielten 28 Teilnehmende entweder eine Einzeldosis von 800 mg CBD oder ein Placebo.

Die Ergebnisse zeigen, dass CBD das Alkoholverlangen signifikant senkte und die Aktivierung des Belohnungszentrums im Gehirn reduzierte, was mit einer geringeren Rückfallwahrscheinlichkeit verbunden sein könnte. Das Forschungsteam plant weitere Studien, um die Langzeitwirkung und Kombination mit anderen Therapien zu untersuchen. „Unsere Studie liefert erste und deutliche Hinweise darauf, dass Cannabidiol dazu beitragen kann, das Verlangen nach Alkohol zu verringern und die mit der Sucht zusammenhängende Gehirnaktivität zu verändern“, fasst Prof. Dr. Dr. Patrick Bach, Arbeitsgruppenleiter an der Klinik für Abhängiges Verhalten und Suchtmedizin am ZI, die Ergebnisse zusammen.

Quelle: BvCW

Veröffentlicht am Schreib einen Kommentar

Starker Rückgang des Cannabiskonsums bei Jugendlichen in Staaten mit regulierten Cannabismärkten

16.01.2025 | Die Analyse des Marijuana Policy Project (MPP) bestätigt einen stetigen Rückgang des selbstberichteten Cannabiskonsums von Jugendlichen in 19 von 21 Staaten, für die Daten vorliegen. Weitere Umfragedaten würden einen ähnlichen landesweiten Rückgang des Cannabiskonsums unter Jugendlichen in den letzten zehn Jahren zeigen.

„Mehr als ein Jahrzehnt nach der Legalisierung von Cannabis auf staatlicher Ebene sind die Daten eindeutig: Die Legalisierung führt nicht zu einem Anstieg des Cannabiskonsums unter Jugendlichen. Tatsächlich deuten die Beweise auf das Gegenteil hin“, sagte Karen O’Keefe, Leiterin der Abteilung State Policies beim Marijuana Policy Project. „Durch die Umstellung des Cannabisverkaufs vom illegalen Markt auf ein reguliertes System mit altersbeschränktem Zugang haben wir einen Rückgang des jugendlichen Cannabiskonsums festgestellt.“

Quelle: BVCW Newsletter

s3-eu-west-1.amazonaws.com//files.crsend.com/240000/240254/rss/media/15896250.htm#studie

Veröffentlicht am Schreib einen Kommentar

Neue Studie widerlegt das Stereotyp des faulen Cannabis-Nutzers

15.11.2024 | Eine aktuelle Studie zeigt, dass der Konsum von Cannabis mit einer höheren körperlichen Aktivität verbunden ist, was dem gängigen Stereotyp des faulen Cannabis-Nutzers widerspricht, so berichtet marijuanamoments. Die Forschungsarbeit, veröffentlicht im Journal of Cannabis Research, stellt fest, dass die körperliche Aktivität bei aktuellen Cannabisnutzern in der US-amerikanischen Erwachsenenbevölkerung signifikant höher ist.

Die Studie analysierte Daten von Erwachsenen ab 18 Jahren aus den Jahren 2016 bis 2022 und fand heraus, dass Cannabis insbesondere bei Menschen mit chronischen Erkrankungen zu einer Steigerung der körperlichen Aktivität führen kann. Dies könnte darauf zurückzuführen sein, dass Cannabis Schmerzen und Entzündungen lindern kann.

Den Angaben der Teilnehmenden Cannabisnutzern zufolge erfolgte mehr körperliche Aktivitäten in den Regionen, in denen Cannabis legalisiert ist. Die Forscher betonen, dass die zunehmende Zugänglichkeit von Cannabis durch die Legalisierung das Potenzial hat, die körperliche Aktivität zu beeinflussen.

https://s3-eu-west-1.amazonaws.com//files.crsend.com/240000/240254/rss/media/15749188.htm#studie

Veröffentlicht am Schreib einen Kommentar

Heidenblut: Wir brauchen Säule 2 und die Forschungsklausel

Das heißt, hier wird völlig realitätsfern argumentiert. Und dieses Argument soll nur dazu dienen, damit Sie weiter über Jahrzehnte zu unrecht verfolgte Menschen, die nichts getan haben, weiter verfolgen und einsperren können. […]

Da gehen wir her und erkennen Unrecht an und sagen dann, dass es wichtig ist, dass dieses Unrecht auch aufgehoben wird, wenn es denn festgestellt wird. Und Sie beschweren sich darüber, dass die Justiz arbeiten muss, um Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen. Was für eine Vorstellung von Recht! […]

Wir brauchen die Säule 2. Wir brauchen auf jeden Fall, dass die Forschungsklausel jetzt noch umgesetzt wird. […]

Aber was wir auf alle Fälle nicht brauchen, und zwar unter gar keinen Umständen, ist ein Zurückdrehen dessen, was es ist, ist ein wiederverfolgen von 4,5 oder mehr Millionen Menschen, die nichts anderes tun als sich ganz offensichtlich mit etwas anderem zu berauschen als den, was Sie für ganz natürlich halten – nämlich Alkohol. Und um das nochmal zu sagen, als Sucht- und Drogenpolitiker, Alkohol ist die weitaus gefährlichere Droge. […]

Und eins sag ich deutlich: 4,5 Millionen Menschen wieder zu Straftätern zu machen wird es mit der SPD auch in der kommenden Legislaturperiode nicht geben! Danke schön.”


Dirk Heidenblut
SPD-Berichterstatter für Drogen- und Suchtpolitik, in der Bundestagsdebatte Aktuelle Stunde: “Cannabis-Legalisierung – Auswirkungen auf die innere Sicherheit”.

https://s3-eu-west-1.amazonaws.com//files.crsend.com/240000/240254/rss/media/15749188.htm#zitat

Veröffentlicht am Schreib einen Kommentar

Kommerzielles Genusscannabis zwischen 9 und 15 Euro

In unserer nicht repräsentativen Umfrage, die wir in unserem Newsletter teilten, fragten  wir vom 22.07.2024 – 29.07.2024: „Wenn Sie als Unternehmen – nicht als Anbauvereinigung – Genusscannabis produzieren dürften, mit welchen Endverkaufspreis pro Gramm würden sie kalkulieren?”. Die Mehrheit der Befragten würde einen Endverkaufspreis für Genusscannabis zwischen 9 und 15 Euro pro Gramm ansetzen. Der Durchschnittspreis liegt bei 10,63 Euro pro Gramm, wobei die am häufigsten gewählten Preisstufen bei 9 Euro (20,83 % der Antworten) und 15 Euro (12,5 % der Antworten) liegen.

Quelle: BVCW Newsletter

Veröffentlicht am Schreib einen Kommentar

Thailands 1 Milliarde Dollar MedCan-Markt und die Abkehr vom Wiederverbot

23.07.2024 | Die thailändische Regierung hat beschlossen, Cannabis nicht erneut zu kriminalisieren, sondern es stattdessen, insbesondere für medizinische Zwecke, zu regulieren. Diese Entscheidung stellt eine bedeutende Kehrtwende von der früheren Absicht dar, Cannabis bis Ende 2024 wieder illegal zu machen. Die ursprüngliche Entkriminalisierung, die von der Bhumjaithai-Partei vorangetrieben wurde, führte zu einem Boom im Freizeitmarkt für Cannabis, was Bedenken hinsichtlich des weit verbreiteten Gebrauchs und der Eröffnung zahlreicher Cannabis-Cafés aufwarf, so berichtet die Independent.

Der stellvertretende Premierminister Anutin Charnvirakul kündigte Pläne zur Ausarbeitung neuer Gesetze zur Regulierung der Cannabisindustrie an, was mit der jüngsten Neubewertung der Politik durch Premierminister Srettha Thavisin übereinstimmt. Die Regierung plant, einen regulatorischen Rahmen zu entwickeln, der eine aufstrebende medizinische Cannabisindustrie unterstützt, die bis 2025 einen Wert von 1,2 Milliarden Dollar erreichen soll. Die vorgeschlagenen Verordnungen werden im Parlament debattiert, wo endgültig entschieden wird, ob Cannabis weiterhin als Betäubungsmittel eingestuft wird. Dieser Schritt spiegelt eine wachsende Einigung innerhalb der Regierung wider, klarere Richtlinien für den Cannabiskonsum zu schaffen und dabei wirtschaftliche Chancen mit gesundheitspolitischen Bedenken in Einklang zu bringen.

Veröffentlicht am Schreib einen Kommentar

Fachverbände begrüßen G-BA Beschluss zur Verordnung von Medizinalcannabis

Genehmigungsvorbehalt für Cannabistherapie entfällt für mehrere Facharztgruppen

24.07.2024 |  In seinem Beschluss vom vergangenen Donnerstag wurde durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt, dass ärztliche Verschreibungen von Medizinalcannabis für viele relevante Facharztgruppen zukünftig keinem Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse mehr unterliegen sollen. Insgesamt 16 Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen sowie fünf Zusatzbezeichnungen, darunter Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie, Schlafmedizin und spezielle Schmerzmedizin, sind in diese Regelung einbezogen. Das Bündnis der Cannabis-Fachverbände begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich: Der Beschluss des G-BA ebnet den Weg für eine effizientere Nutzung der Ressourcen rund um die Medizinalcannabisbehandlung, vor allem bedeutet er aber einen enormen Schritt hin zu einer besseren, unkomplizierteren Patientenversorgung mit deutlich verringertem administrativen Aufwand. Innerhalb der Verbände werden nun verschiedene Informationsformate und Verordnungshilfen ausgearbeitet. Dies soll dazu beitragen, über die zukünftig in vielen Fällen deutlich unbürokratischere Cannabisverschreibung aufzuklären sowie bestehende Vorbehalte gegenüber einer Therapie mit medizinischem Cannabis nachhaltig auszuräumen. 

Trotz des Wegfalls einer verpflichtenden Antragstellung bei der Krankenkasse haben die berücksichtigten Facharztgruppen weiterhin die Möglichkeit, bei Unsicherheiten in der Verordnung eine Genehmigung der Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu beantragen. Eine Einschränkung auf bestimmte Indikationen ist für den Wegfall des Vorbehaltes seitens des G-BA nicht vorgesehen. In Kraft tritt der Beschluss  –  sofern das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) innerhalb von zwei Monaten keine rechtlichen Beanstandungen angibt – mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Umfassendes Informationsangebot soll Verordnungsbereitschaft steigern

Der G-BA wird die Auswirkungen des Wegfalls des Genehmigungsvorbehalts auf die Versorgungsrealität über die kommenden 15 Monate hinweg beobachten. Das Bündnis der Cannabis-Fachverbände erhofft sich durch diesen Beschluss ein aktiveres Auseinandersetzen mit der Behandlungsoption Medizinalcannabis, auch von Ärztinnen und Ärzten, die der bisher sehr aufwändigen und bürokratischen Verordnung mit Erstattungsoption kritisch gegenüberstanden. Ziel ist es, Patient:innen einen flächendeckenden Zugang zu einer ärztlich begleiteten Cannabistherapie zu ermöglichen: Die Vorbehalte vieler Behandler:innen gegenüber medizinischem Cannabis waren in der Vergangenheit auch mit der zeitaufwändigen Antragstellung an die Krankenkasse verbunden. Nun liegt die Entscheidungshoheit in weiten Teilen ausschließlich bei den Ärztinnen und Ärzten. Das hält das Bündnis für die richtige Entwicklung im Sinne der Patient:innen. Grundsätzliche Vorgaben wie das Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung sowie weitere durch das SGB V gestellte Voraussetzungen für eine Cannabisverordnung gelten weiterhin. Weitere Informationen, eine Übersicht der relevanten Facharztgruppen und Zusatzbezeichnungen sowie der gesamte Beschlusstext finden Sie hier

Veröffentlicht am Schreib einen Kommentar

Produktwarnung vor neuen synthetischen Cannabinoiden

Der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) warnt Händler und Großhändler vor dem Vertrieb neuer, unerforschter synthetischer Cannabinoide wie 8-OH-HHC, 10-OH-HHC, THCJD, HHCH, HHCO, THCPO und Tresconol. Seit dem 27.06.2024 sind HHC und THCP gemäß dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) verboten. Gesundheitsrisiken sind unüberschaubar, und rechtliche sowie haftungsrechtliche Konsequenzen drohen. Verkäufer sind gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass Ihre Produkte sicher und verkehrsfähig sind. Weitere Informationen und die Liste der registrierten Produkte finden Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Auch der Einzelhandel ist aufgefordert, die Verbraucherwarnung zu beachten. Das Muster des Warnschreibens finden Sie hier.

Veröffentlicht am Schreib einen Kommentar

BvCW fordert Klärung

16.07.2024 | Der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) fordert eine Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den kommerziellen Handel mit Cannabissamen und Stecklingen. In einem Schreiben an die Bundesminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, Cem Özdemir, Dr. Robert Habeck und Christian Lindner weist der Verband auf bestehende Unklarheiten hin.

Der BvCW begrüßt die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vertretene Rechtsauffassung, die den Handel mit Cannabissamen für den privaten und gemeinschaftlichen Eigenanbau erlaubt. Allerdings kritisiert der Verband die Anwendung der Begrenzung der Abgabemengen nach § 20 Abs. 3 KCanG auf den kommerziellen Handel und fordert eine Klarstellung zur rechtlichen Zulässigkeit des Handels mit Stecklingen. Hierzu wurde u. a. ein Gutachten von Kai-Friedrich Niermann und eine Stellungnahme des BMEL beigefügt. Der Verband bittet um eine Stellungnahme zu diesen Punkten und betont die Notwendigkeit einer klaren Zuständigkeitsregelung zwischen den Ministerien, um die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten.